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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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8. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 08.02. - 03.05.2014)
Georg Kampfer: Akte Tromp - Ein Vogt zwischen Himmel und Hölle.

Der Vogt sah sich mit einer umfassenden "Amts-Anklage" konfrontiert, in der er zu immerhin 36 verschiedenen Vorwürfen Stellung nehmen sollte. Er bemühte sich deshalb wieder um Rückhalt aus den Reihen der Insulaner und legte so zum Beispiel die folgende eidesstattliche Erklärung vor:

"Nachdem wir niedergeschriebenen, namblich Arend Jansen Klün und Ube Peters, sind in erfahrung gekommen, als daß derVoigt JohanTrump sollte bey streichen des violins gesaget und geredet haber mit diesen worten. So mus es gehen wen wir wollen Selig werden und sollte bey einem gewissen Biergelaage gepassiert sein, welches uns Beyderseits gantz frembt vorgekommen, weillen wir von solchen Sachen nichtes wißen und niemahlen solche unordnung von dem Voigt selbsten noch von anderen gehöret oder vernohmen, daß er solches hat reden sollen."

Doch letztlich wuchs die Angelegenheit dem Vogt über den Kopf. Am 10. Dezember 1735 bittet er seinen "Durchlauchtigsten Fürst" um Einstellung des Verfahrens: "Wann ich nun in mein gewißen überzeuget, daß ich an solche anschwertzungen unschuldig, wie ich allenfalls Eydlich erhalten, und mit Documenten und Urkunden beweisen kann, als wollen Ew. Hochfürstl. Durchl. nach gnädigster Einsehung, mir von der Citation, und anklage in hohen Gnaden zu absolviren." Er schließt seine Eingabe mit der Beteuerung:"der ich in unverrückter treu und in erwartung Gnädigster Erhörung bis an mein letztes lebensende fußfällig verharre". Wahrscheinlich hatte Durchlaucht ein Einsehen, denn die entsprechende Akte im Staatsarchiv Aurich enthält keine Hinweise auf einen Fortgang des Verfahrens, und Johann Tromp durfte seine Amtsgeschäfte auf Norderney weiterführen bis zu seinem Tod 1750.

Bald nach dem Auricher Friedensschluss geriet Poppen wegen einer anderen Begebenheit in größte Bedrängnis. Von alters her gehörte es zu den Aufgaben der Pastoren, den Kindern ihrer Gemeinde das Schreiben und Lesen beizubringen, doch Poppen hatte diese Aufgabe eigenmächtig einem Privatlehrer übertragen. Als dies in Aurich bekannt wurde, bekam er am 16. Januar 1737 einen strengen Verweis verbunden mit der Klarstellung, dass die Übertragung "der Ihm gnädigst anbefohlenen information aber ohne Ihre Durchlaucht Erlaubnis Ihm nicht verstattet wäre".

Am 2. Februar traf daraufhin in Aurich ein Brief des Pastors ein, mitdemer sich zu rechtfertigen suchte und die Schuld für sein Vergehen an anderer Stelle suchte, denn er hätte sich seinerseits stets gegen die Einstellung eines Privatlehrers gesträubt, doch hätten "die Insulaner nicht nachgelassen, sich um einen Menschen umzusehen, dem man die Information der Jugend auftragen könnte, bis sie mir un vermuthet den Daniel Wilhelm Holtzheuder von Spiegeroog gebracht. Ich habe dannenhero, weil die Prediger zu Spiekeroog und Baltrum private informatoren für sich hielten, mich überreden lassen". Immerhin räumt Poppenein,"daß ein prediger, der bald dieses, bald ienes in seinem Amte, insonderheit an diesem orthe zuthun, ohnmöglich alle Tage und wie ers wohl wünschete, der Information abwarten könne". Abschließend bat Poppen um die Erlaubnis, den Holtzheuder bis Ostern 1737 weiter zu beschäftigen. Dies wurde genehmigt. Bald darauf verließ Holtzheuder Norderney und ging nach Amsterdam - angeblich unter Hinterlassung beträchtlicher Schulden.


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