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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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6. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 08.02. - 03.05.2014)
Georg Kampfer: Akte Tromp - Ein Vogt zwischen Himmel und Hölle.

Der Gegenangriff des Vogtes ließ nicht lange auf sich warten. Schon am 6. August 1735 traf in Aurich eine von sachkundiger Hand verfasste und von Tromp unterzeichnete siebenseitige Beschwerde ein. Er habe vernommen, dass "durch den Herrn Pastoren Poppen wider mir viele höchststrafbare, ja meine Ehre und guten Leumund mit nehmende und so importante Dinge, dass ich meines Dienstes darum entsetzt werden müsste, hinterbracht seien." Weil er "ordlich und getreu" gewesen sei, habe ihm schon der Vater des nunmehr regierenden Fürsten Carl Edzard das Amt des Vogtes übertragen und Carld Edzard habe ihn nach dem Todes eines Vaters auch in diesem Amt bestätigt. Er habe auch jetzt noch ein reines Gewissen, sei sich keiner Sünde bewusst und beanspruche die Unschuldsvermutung auch für seine Person: "Zudem hält man ja nach dem Recht der Natur einen jeden vor ordlich, bis er eines dawiderlichen überführet worden." Sodann nimmt Tromp zu den einzelnen gegen ihn erhobenen Vorwürfen Stellung. Es habe der Pastor Poppen "schon von Anfang her ein widriges Gemüt" gegen Tromp und seine Familie gezeigt. Als Tromps Ehefrau in den letzten Tagen ihrer Schwangerschaft den zufällig anwesenden Amtmann Kettler mit der Bitte zum Hause des Pastors geschickt habe, dass "der Herr Pastor sich doch mit uns versöhnen und vereinigen möchte", habe er die Antwort erhalten, dies sei genauso unmöglich wie die Versöhnung zwischen Gott und dem Teufel, worauf Tromps Ehefrau "ganz irrig und schwermütig und fast rasend geworden und nicht lange daraufhin in Verzweiflung den Geist aufgegeben". Dies könne der Amtmannbestätigen.

Weiterhin habe der Pastor "seine widerliche Seele öffentlich zu erkennen gegeben", indem er ihm Schwierigkeiten bei der Bierbeschaffung gemacht habe, um so seine Einkünfte zu schmälern. Angeblich habe der Pastor den Vogt auch beschuldigt, an einem Diebstahl aus dem Opferstock der Kirche beteiligt gewesen zu sein. Zu der fraglichen Zeit sei er, der Vogt, jedoch gar nicht auf der Insel gewesen. Dies bezeuge die beigelegte, von sieben Norderneyern unterschriebene Bescheinigung.

Seinen Auftrag, die Dünen und das Land zu schützen, habe er verantwortungsvoll wahrgenommen, doch "hat er, der Herr Pastor, solches nicht allein behindert, sondern auch dabei zu meiner höchsten Verärgerungden Einwohnern gesagt, ich sollte keine acht Tage mehr Vogt sein". Auch zu dieser Aussage gibt es eine von mehreren Norderneyern unterschriebene Bescheinigung.

Ganz allgemein habe "der Herr Pastor seine Verbitterung und ungeziehmende Odiosität (Gehässigkeit; Anmerkung des Autors) wider mich und die meinigen entdeckt: Indem er mich einen gottlosen Kerl, einen Taugenicht, einen Dieb gehalten, auch sich gerühmet, dass er solches alles zu Aurich beweisen wollte, in seiner Sachen auch alles so ginge, wie er es verlangte." Auch zu dieser Aussage findet sich die Bescheinigung eines Zeugen, der den Vogt sogar als "frommen, redlichen Mann" bezeichnet.

Was die Bergung der Tabakfässer beträfe, so sei alles mit rechten Dingen geschehen. Als Beweis legt Tromp eine von immerhin 20 Norderneyer Männern unterschriebene eidesstattliche Erklärung vor, in der sie bestätigen, dass der Vogt keinen unterschlagenen Tabak "in seinem Hause oder sonsten wo habe, und in dieser Sache so wohl wie in vielen anderen Stücken ganz unschuldig sei. Urkündlich inhero an Eydes Statt geschehene eigenhändige Unterschriften. So geschehen Norderney, den 6ten Augusti 1735". Damit stellten sich die Norderneyer eindeutig hinter ihren Vogt - was vielleicht nicht ganz verwunderlich ist, wenn man berücksichtigt, dass sich nach Aussagen des Pastors auch die meisten Norderneyer reichlich mit Tabak vom Strand eingedeckt hatten.

Mit zwei weiteren Anzeigen zeigt Tromp "wie unchristlich und unversöhnlich der Herr Pastor, anstatt dass er andere mit Liebe und Verzeihung exemplarisch entgegenkommen und vorgehen sollte, sich selbst wider mir und die meinigen erwiesen und noch bezeige". Im ersten Fall hatte der Pastor es abgelehnt, dem schwerkranken Knecht des Vogtes das Abendmahl zu erteilen, weil "er bei solchen Leuten, welche bei ihm nicht, sondern an anderen Orten kommunizierten, nicht käme". Im zweiten Fall hatte der Vogt sich durch ein Gespräch mit dem Pastor auf das Abendmahl vorbereiten wollen, doch der Pastor war zu dem vereinbarten Gesprächstermin aus dem Haus gegangen.

Abschließend bittet Tromp seinen Fürsten um "ein ernstliches, schleuniges Reglement zur Versöhnung" mit dem Pastor und zeichnet als "untertänigst gehorsamster Knecht Jan Tromp".


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