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53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

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4. Teil

Ostfriesischer Kurier (Serie erschien vom 16.03. - 29.06.2013)
Georg Kampfer hat den Fall Husius unter die Lupe genommen.

Auf Anweisung der Hofkanzlei reiste 1713 der Regierungsrat Schleiff nun nach Norderney, um den Konflikt zwischen den Insulanern und ihrem Vogt zu entschärfen. Schleiff notierte zunächst die Klagen des Vogts und dann die Beschwerden der Insulaner.

Der Vogt klagte darüber, dass die Insulaner unerlaubt an den Strand liefen, um nach Strandgut zu suchen, dass sie bei Schiffsunfällen mit den Bergungsarbeiten begönnen, ohne die Anweisungen des Vogtes abzuwarten, dass sie bei den Bergungsarbeiten nicht die Anweisungen das Vogtes befolgten, sondern ihm empfahlen, lieber "das Maul zu halten", dass sie bei der letzten Bergung große Mengen Hafer im Wrack zurückgelassen hätten, dass sie sich nicht um die Trocknung des geborgenen Hafers gekümmert hätten, dass sie große Mengen Hafer in ihre eigenen Häuser transportiert hätten und grundsätzlich der Meinung seien, aus der See geborgenes Getreide wäre ihr Eigentum, dass manche Insulaner gestrandete Schiffe plünderten, bevor sie die Strandung dem Vogt meldeten, dass manche Insulaner entgegen den fürstlichen Jagdbestimmungen Hunde hielten und wohl auch heimlich den Kaninchen nachstellten, wie die gefundenen acht Felle im Haus des Sicke Harmens bewiesen und dass manche Insulaner ihre Kühe losbänden und in den Dünen weiden ließen.

Mit dem letzten Punkt hatte Husius ein sensibles Thema angesprochen, denn seit einigen Jahren bemühen sich im fürstlichen Auftrag sogenannte Dünenmeier, die Dünen auf Norderney durch Buschwerk und die Anpflanzung von Helm (Strandhafer) zu befestigen. Die Beweidung der Dünen war deshalb streng untersagt.

Die Insulaner hatten den Anschuldigungen des Vogtes nicht viel entgegenzusetzen, doch als dieser ihnen dann auch noch vorwarf, sie schnitten den Strandhafer ab, um daraus Stricke zu drehen, hatten sie eine pfiffige Erklärung. Sie meinen, sie würden niemals Halme abschneiden, sondern für ihre Stricke nur diejenigen Halme verwenden, die die Kaninchen abgebissen und liegen gelassen hätten. Daraufhin empfahl der Vogt doch tatsächlich dem Regierungsrat, für die Norderneyer ein Verbot des Auflesens abgebissener Halme zu erwirken.

In seinem Abschlussbericht an den Fürsten in Aurich scheint der Regierungsrat ein gewisses Einsehen mit den Norderneyern gehabt zu haben, denn er endete mit dem Satz "Welches nun Eure Hochfürstliche Durchlaucht (...) gnädigst anordnen wollen, solches überlasse ich dem hochvernünftigem guthfinden, nur dieses habe (ich) dabei unterthänigst anfügen wollen, dass die Insulari arme Fischer seyn und kaum soviel alß sie zu Erhaltung ihrer und ihrer vielen Kinder bedürfen, verdienen können".


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