--> 

NorderneySeiten-Ende

53° 42' 26" N 7° 8' 49 Flagge der Insel
Chronik einer Insel
Insel Norderney

Das Jahr 1398Das Jahr 1797Das Jahr 1849Das Jahr 1862Das Jahr 1873Das Jahr 1948Das aktuelle JahrHilfe/Info

Insel/Stadt | Bilder/Prospekte | Daten/Fakten | Kunst/Kultur

Chronik der Insel | Betriebe und Einrichtungen | Insel und Küste | Insel und Stadt Historisch | Küstenschutz | Presse | Vereine

Bodenstab (Bau) | Fliegerhorst | Freiwillige Feuerwehr | Giftbude | Haus Ihnken, Damenpfad | Hotel Germania | Inselkirche | Kinderkurheim Arnsberg | Kurverwaltung | Norderneyer Badezeitung | Norderneyer Schulen | OLB | Postamt | Reederei Norden Frisia | Seehospiz | Stadtwerke | Tischlerei Stürenburg | Wilhelm-Augusta-Heim

Seite Betriebe und Einrichtungen | Freiwillige Feuerwehr | 32. Provinz.-Fw-Tag | 75 Jahre Musikzug | 100-Jahr Chronik | 128-Jahr Chronik | Bedeutende Brände | Bombenangriffe | Fahrzeuge | Landesfw-Tag 1954 | Programm 85 Jahre | Statuten (28.12.1884) | Wehrführer | Zusammenstellungen von Obm a.d. Eberhardt

Seite zurückInhaltnächste SeiteFenster schliessen
 
 
Seite 11

Freiwillige Feuerwehr Norderney - Statuten vom 28.12.1884

§ 27

Jede Abhaltung von Uebungen der Züge oder einzelner Abtheilungen ist seitens der Führer vorher dem Hauptmann zu melden.

§ 28

Ueber die Verabreichung von Erfrischungen bei einem Brande haben sich die Führer stets vorher mit dem Hauptmann ins Einvernehmen zu setzen.

§ 29

Jeder Führer hat den Tag nach dem Brande dem Zeugmeister Anzeige zu erstatten, an welche Personen Lieferungsscheine abgegeben worden sind.

§ 30

Tabackrauchen, Schreien, Lärmen und Singen ist im Dienst unbedingt verboten. Bequemlichkeiten dürfen die Mannschaften nur nach eingeholter Erlaubniß der Vorgesetzten sich gestatten.

Die Führer haben sich streng nach den Anordnungen des Hauptmanns zu richten.

§ 31

Jeder Feuerwehrmann hat sich eifrigst zu bemühen, sich mit den ihm abliegenden Dienstleistungen vollständig vertraut zu machen und die bei der freiwilligen Feuerwehr eingeführten Signale genau kennen zu lernen.

Freiwillige Feuerwehr Norderney - Statuten vom 28.12.1884


Freiwillige Feuerwehr der Stadt Norderney Hilfe/Info Logo der Chronik © 2002-2024 H.-H. Barty Seitenanfang